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(E-Mail: wird nur unregelmäßig gelesen. Patientenbezogene Anfragen bitte nur telefonisch über die Praxis unter 0621-417541.
Eine offizielle Email-Adresse gibt es leider nicht mehr, da automatisierter Mißbrauch damit getrieben wurde, ggf. in extrem wichtigen Fällen siehe unter Impressum)

 

 

 

Hausarzt-Info

a    Links zu EBM 2012 oder EBM allgemein

 

Informationen zu hausärztlicher:

OP-Vorbereitung

OP-Nachsorge

OP-Vorbereitung:

Informationen für unsere Haus- oder Kinderärzte über die Abrechnungsmöglichkeiten der präoperativen Diagnostik:

 

31011 Operationsvorbereitung für Eingriffe bei Jugendlichen und Erwachsenen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr

Beschreibung

Operationsvorbereitung für ambulante und belegärztliche Eingriffe bei Jugendlichen und Erwachsenen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr

Obligater Leistungsinhalt

  • Beratung und Erörterung,
  • Überprüfung der Eignung des häuslichen, familiären oder sozialen Umfeldes,
  • Aufklärung über Vor- und Nachteile einer ambulanten oder belegärztlichen Operation,
  • Ganzkörperstatus,
  • Dokumentation und schriftliche Befundmitteilung für den Operateur und/oder Anästhesisten,
  • Ärztlicher Brief (Nr. 01601),

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Abrechnungsausschluss

  Leistungen Kapitel
am Behandlungstag 01600, 01601 32
Berichtspflicht
Nein

Bewertung

Gesamt (Punkte)
820

Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 4/2008, erstellt am 06.10.2008 (V. 7.0)

 

31012 Operationsvorbereitung bei Eingriffen bei Patienten nach Vollendung des 40. Lj

Beschreibung

Operationsvorbereitung bei ambulanten und belegärztlichen Eingriffen bei Patienten nach Vollendung des 40. Lebensjahres bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres

Obligater Leistungsinhalt

  • Beratung und Erörterung,

  • Überprüfung der Eignung des häuslichen, familiären oder sozialen Umfeldes,

  • Aufklärung über Vor- und Nachteile einer ambulanten oder belegärztlichen Operation,

  • Ganzkörperstatus,

  • Ruhe-EKG,

  • Dokumentation und/oder schriftliche Befundmitteilung für den Operateur und/oder Anästhesisten,

  • Ärztlicher Brief (Nr. 01601),

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Abrechnungsausschluss

  Leistungen Kapitel
am Behandlungstag 01600, 01601 32
Berichtspflicht
Nein

Bewertung

Gesamt (Punkte)
1035


 

31010 Operationsvorbereitung bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum 12. Lebensjahr

Beschreibung

Operationsvorbereitung für ambulante und belegärztliche Eingriffe bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern

Obligater Leistungsinhalt

  • Beratung und Erörterung ggf. unter Einbeziehung einer Bezugsperson,

  • Überprüfung der Eignung des häuslichen, familiären oder sozialen Umfeldes,

  • Aufklärung über Vor- und Nachteile einer ambulanten oder belegärztlichen Operation,

  • Ganzkörperstatus,

  • Dokumentation und schriftliche Befundmitteilung für den Operateur und/oder Anästhesisten,

  • Ärztlicher Brief (Nr. 01601),

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Abrechnungsausschluss

  Leistungen Kapitel
am Behandlungstag 01600, 01601 32
Berichtspflicht
Nein

Bewertung

Gesamt (Punkte)
820


 

31013 Operationvorbereitung bei Patienten nach Vollendung des 60. Lebensjahres

Beschreibung

Operationvorbereitung bei ambulanten und belegärztlichen Eingriffen bei Patienten nach Vollendung des 60. Lebensjahres

Obligater Leistungsinhalt

  • Beratung und Erörterung,

  • Aufklärung über Vor- und Nachteile einer ambulanten oder belegärztlichen Operation,

  • Überprüfung der Eignung des häuslichen, familiären oder sozialen Umfeldes,

  • Ganzkörperstatus,

  • Ruhe-EKG,

  • Laboruntersuchungen (Nrn. 32125 und/oder 32110 bis 32116),

  • Dokumentation und Befundmitteilung an den Operateur und/oder Anästhesisten,

  • Ärztlicher Brief (Nr. 01601),

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Laboruntersuchungen (Nr. 32101),

  • Überprüfung der Operationsfähigkeit,

  • Weiterführende Labordiagnostik (Abschnitt 32.2),

  • Spirographische Untersuchung mit Darstellung der Flußvolumenkurve, einschl. in- und exspiratorischer Messung, graphischer Registrierung und Dokumentation,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Abrechnungsausschluss

  Leistungen Kapitel
am Behandlungstag 01600, 01601, 03330, 04330 32
Berichtspflicht
Nein

Bewertung

Gesamt (Punkte)
1135


 

OP-Nachsorge

31600 Postoperative Behandlung durch den Hausarzt

Beschreibung

Postoperative Behandlung durch den Hausarzt nach der Erbringung eines Eingriffs des Abschnitts 31.2 bei Überweisung durch den Operateur

Obligater Leistungsinhalt

  • Befundkontrolle(n),

  • Befundbesprechung(en),

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Verbandswechsel,

  • Anlage und/oder Wechsel und/oder Ändern eines immobilisierenden Verbandes,

  • Drainagenwechsel,

  • Drainagenentfernung,

  • Einleitung und/oder Kontrolle der medikamentösen Therapie,

Abrechnungsbestimmung

einmalig im Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung einer Leistung des Abschnitts 31.2

Abrechnungsausschluss

  Leistungen Kapitel
im Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung einer Leistung des Abschnitts 31.2 02300, 02301, 02302, 02310, 02340, 02341, 02350, 02360  
Berichtspflicht
Nein

Bewertung

Gesamt (Punkte)
430

 

 

 

31.4.1 Präambel für postoperative Behandlungskomplexe
  1. Die Gebührenordnungspositionen des Abschnittes 31.4 können vom Operateur oder auf Überweisung des Operateurs, mit Angabe der Gebührenordnungsposition für die postoperative Behandlung, vom weiterbehandelnden Vertragsarzt nach ambulanter Durchführung eines Eingriffs des Abschnittes 31.2 berechnet werden. Der die Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 31.4 abrechnende Vertragsarzt hat auf dem Abrechnungsschein das Datum des zu Grunde liegenden operativen Eingriffes zu dokumentieren.

  2. In dem Zeitraum vom 1. bis zum 21. postoperativen Tag kann nur einmalig eine Gebührenordnungsposition des Abschnittes 31.4 abgerechnet werden oder eine Überweisung zur Weiterbehandlung durch einen anderen Vertragsarzt erfolgen.

  3. Haben an der Erbringung einer Leistung entsprechend einer Gebührenordnungsposition des Abschnittes 31.4 mehrere Ärzte mitgewirkt, so hat der die Gebührenordnungsposition des Abschnittes 31.4 abrechnende Arzt in einer der Quartalsabrechnung beizufügenden und von ihm unterzeichneten Erklärung zu bestätigen, dass er mit den anderen Ärzten eine Vereinbarung darüber getroffen hat, wonach nur er allein in den jeweiligen Fällen diese Leistung abrechnet.

  4. Nach einem Simultaneingriff erfolgt die Abrechnung des Nachbehandlungskomplexes entsprechend dem höchstwertigsten Eingriff.

  5. Für Vertragsärzte des hausärztlichen Versorungsbereichs ist nur die Gebührenordnungsposition 31600 berechnungsfähig.

 

 

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